Liebeszauber kostenlos!
Liebeszauber sind vergeblich und deswegen umsonst, es darf dafür kein Geld verlangt werden. Mit dieser Begründung hat das Münchner Amtsgericht eine selbst ernannte Hexe zur Rückzahlung von 1.000 Euro Honorar für ein jeweils vor Vollmond zu veranstaltendes Liebesritual verurteilt. Klägerin war eine Frau, die ihren Ex-Lebensgefährten zu sich zurück zaubern wollte.
Ein Liebeszauber sei zu diesem Zweck objektiv ungeeignet, urteilte das Gericht. Das Ritual könne einen Menschen nicht aus der Ferne beeinflussen. Deshalb spiele es auch keine Rolle, ob die “Hexe” ihrer liebeskranken Kundin einen sicheren Erfolg vorgegaukelt habe oder nicht. Unerheblich sei auch, dass die Klägerin mit dem Vertrag ursprünglich einverstanden gewesen sei. Auch das Landgericht habe eine Berufung der Liebeszauberin bereits zurückgewiesen, teilte das Amtsgericht mit.